Kennen Sie Ihr Initiativrecht nach § 87 BetrVG?
Kennen Sie Ihr Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG?
Wenn es um die Mitbestimmung des Betriebsrats geht, dann müssen Sie § 87 BetrVG kennen. Dieser Paragraf wird nicht umsonst das Herzstück Ihrer Mitbestimmung genannt. Dabei geht es unter anderem um:
In diesem Gratis-E-Book erfahren Sie, wie Sie die Ihnen laut § 87 BetrVG zustehenden Rechte durchsetzen und konkret anwenden.
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